12 Verbandsmitteilungen Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchsspieler im Erwachsenenspielbetrieb Peter Metzger zum Ehrenmitglied ernannt Zahlreiche Tagesordnungspunkte hatte die Agenda des Beirats, der am Samstag in der Volkshalle in Pohlheim stattfand. Insgesamt standen für die Delegierten, die sich aus dem Vorstand, Ausschussvorsitzenden, Bezirkssportwarten, Bezirksjugendwarten und Kreiswarten zusammensetzen, 18 Anträge zur Abstimmung. Eine Vielzahl der Anträge bezog sich auf die Einführung der uneingeschränkten Spielberechtigung für Nachwuchsspieler im Erwachsenenspielbetrieb. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Das bedeutet, dass zukünftig alle Nachwuchsspieler auf Beantragung eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBEM) erhalten können. Die Beantragung erfolgt zukünftig ausschließlich digital über click-TT und ist jederzeit möglich. Aufgrund dieser Regelung entfällt der Passus für Jugend-Ergänzungsspieler (JES) komplett. Die Gebühr für die SBEM setzte der Vorstand auf einmalig 8 Euro fest. Die Einteilung der Nachwuchsspielklassen erfolgt zukünftig komplett online. Die Vereine melden im Rahmen der Vereinsmeldung in die höchste Spielklasse der Ebene (Hessen/Bezirk/Kreis) auf der sie antreten möchten. Die Einteilung erfolgt dann über die Mannschaftsspielstärke, die sich aus der Summe der Q-TTR-Werte sämtlicher zur Sollstärke zugehörigen Spieler ergibt. Erleichterungen gibt es für Turnierausrichter. Die Antragsfrist wurde deutlich auf acht Wochen reduziert. Abgelehnt wurden Anträge zu Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich, sowie ein Antrag des Kreises Limburg-Weilburg zu Spielverlegungen im Nachwuchs ohne zeitliche Begrenzung. Die Anwesenden legten für den verstorbenen Ressortleiter Medien, Rolf Schäfer, eine Gedenkminute ein. Des Weiteren berichteten die Vorstandsmitglieder aus ihren Ressorts.
Verbandsmitteilungen plopp SPEZIAL 13 In Watzenborn-Steinberg wurde auch ein umfangreiches Ehrungsprogramm durchgeführt. Erstmals seit Bestehen des HTTV wurde einem noch aktiven Vertreter die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Peter Metzger wurde diese Ehre zuteil. Seit nunmehr 33 Jahren bekleidet er das Amt des Vizepräsidenten Finanzen. Gleich dreimal wurde die zweithöchste Auszeichnung verliehen. Die Ehrenmedaille erhielten Ingrid Hoos (Vizepräsidentin Sport), Robert Dony (Vorsitzender des Ehrenrats) und Manfred Minnert (Kreiswart Hochtaunus). Die Ehrennadel in Gold mit Kranz erhielt Silke Rölke (Ressortleiterin Schülersport). Nach gut zwei Stunden war der Beirat 2023 Geschichte. Dass dies so zügig erfolgte, dazu trug der vorab durchgeführte Workshop bei, in dem neben der Erarbeitung einer neuen Satzung auch die Vorbesprechung der Anträge auf der Agenda stand. Ein besonderer Dank geht an die Helfer des NSC Watzenborn-Steinberg, die sich um die reibungslose Abwicklung vor Ort kümmerten. Peter Metzger wird durch Präsident Andreas Hain die Ehrenmitgliedschaft verliehen Text: Dennis Erbe, Geschäftsführer Fotos: Ursula Luh-Fleischer, Vizepräsidentin Öffentlichkeitsarbeit Angenommene Anträge Schiedsrichterordnung gültig ab sofort Angenomme Anträge Gebühren gültig ab sofort Der Vorstand hat am 2.4.2023 die Änderung der Verwaltungsgebühren beschlossen: 3 Schiedsrichter-Qualifikation 2 Verwaltungsgebühren 3.4 Nationale Schiedsrichter (NSR) NSR ist, wer als VSR eine entsprechende SR-Prüfung des DTTB mit Erfolg abgelegt hat. Die NSR-Qualifikation ist die Eingangsstufe für weitere SR-Lizenzstufen innerhalb des DTTB. 3.5 Internationaler Schiedsrichter (IU-WB = International Umpire White Badge) IU-WB ist, wer als NSR eine die entsprechende SR-Prüfung der ITTF mit Erfolg abgelegt hat. Die IU-WB-Qualifikation ist die Eingangsstufe für weitere SR- Lizenzstufen innerhalb der ITTF. 7.6 ... Dem betroffenen Schiedsrichter ist vorab die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben. Gebühren Bisher Neu 2.1 Erteilung einer Spielberechtigung 5,00 € 2.2 Erteilung einer Spielberechtigung 26,00 € 8,00 € von Nachwuchsspielern für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb Nachgebühr für Antragsstellung 100,00 € zwischen 11.6. und 01.07. bzw. 02.12. und 22.12. eines Jahres 2.3 Bearbeitung eines Vereinswechsels 16,00 € 2.4 Nichtteilnahme am Einzugs- 50,00 € ermächtigungslastschriftverfahren Gegen die Entscheidung des SRA nach SRO 7.6 ist das Rechtsmittel des Einspruchs gemäß RO 2.2.6.1 2.1.3 zulässig. KSRW und Mitglieder des SRA haben in Bezug auf die oben angeführten Punkte eine höhere Vorbildfunktion.
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