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plopp - Ausgabe 03-2023

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14 plopp SPEZIAL Verabschiedete Anträge der Wettspielordnung Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 04.03.2023 gültig ab 01.06.2023 bzw. 01.07.2023 C Altersgruppe Nachwuchs 2 Vorschriften zur uneingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb 2.1 . . . c) Die Mitgliedsverbände dürfen bei der Ersterteilung zusätzliche Voraussetzungen (z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) nach eigenen Vorgaben festlegen. Grundsätzlich kann für Nachwuchsspieler die SBEM unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden: • Jugend 19: ohne Einschränkung • Jungen 15 und jünger: Q-TTR-Wert (11.02. bzw. 11.08. des Jahres) mindestens 1.400 Punkte • Mädchen 15 und jünger: Q-TTR-Wert (11.02. bzw. 11.08. des Jahres) mindestens 1.200 Punkte • Für Mädchen und Jungen 11 wird keine SBEM erteilt, es sei denn, sie sind dem HTTVPerspektivkader zum Zeitpunkt der Antragstellung angehörig. Der Antrag (s. HTTV-Homepage) auf Erteilung der SBEM muss über click-TT gestellt werden. bis zum 10. Juni, bzw. bei Anträgen zur Rückrunde zum 01. Dezember, bei der HTTV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Wird eine SBEM erteilt, gilt sie ab dem Termin der Antragstellung. Für die Erteilung der SBEM wird eine Gebühr berechnet, deren Höhe vom Verbandsvorstand festgesetzt wird. Abweichend darf eine SBEM erteilt werden: • wenn der betreffende Verein nicht über mindestens vier männliche bzw. weibliche Nachwuchsspieler mit Spielberechtigung verfügt • zur Rückrunde, wenn der Verein nicht über eine Nachwuchsmannschaft verfügt, in der der Spieler eingesetzt werden kann. gültig ab 01.06.2023 2.3 Abweichend von C 2.2 dürfen die Mitgliedsverbände für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 in den Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs für ihre Spielklassen die folgende Alternative verbandseinheitlich festlegen: • Verbot der Meldung und des Einsatzes für Mannschaftskämpfe der Vereinsmannschaften in den Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs bei Punktspielen und Pokalmeisterschaften. Nachwuchsspieler mit SBEM verlieren das Recht der Meldung und der Einsatzberechtigung für Mannschaftskämpfe der Vereinsmannschaften in den Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs bei Punktspielen und Pokalmeisterschaften. 2.4 Eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb bleibt grundsätzlich bis zum Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs bestehen; sie darf vom Verein gelöscht und im Einzelfall von der zuständigen Instanz widerrufen werden. Die Löschung der SBEM kann auf Antrag (s. HTTV-Homepage) des Vereins in click-TT erfolgen. Anträge sind an die Geschäftsstelle zu senden. Die Antragstellung in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.05. ist nicht zulässig. gültig ab 01.06.2023 3 Gültigkeit/Dauer sowie Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer Turnierlizenz 3.1 Die Mitgliedsverbände dürfen für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 in den unteren Spielklassen gemäß WO A 1 eine eingeschränkte Teilnahme von Spielern einzelner Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs als Jugend-Ergänzungsspieler (JES) zulassen. Näheres siehe WO H 1.4.2 und I 4.1. D Spieler der Altersgruppe Nachwuchs ohne SBEM sind im Bereich des HTTV als JES einsatzberechtigt. Voraussetzung ist die Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter/s (Formular auf der HTTV-Homepage), die auf Verlangen beim Mannschaftskampf vorgelegt werden muss. gültig ab 01.06.2023 Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform 1 Turniergenehmigungen/Allgemeines 1.4 Für alle genehmigungspflichtigen Veranstaltungen muss eine Ausschreibung herausgegeben werden. Mit Genehmigung der Veranstaltung gilt der in click-TT erfasste Turnierantrag als Ausschreibung. Der Veranstalter darf zusätzliche Informationen zum Turnier veröffentlichen; bei Abweichungen gilt ausschließlich die Ausschreibung in click-TT. Turnieranträge für nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 müssen über click-TT spätestens bis acht Wochen vor Turnierbeginn eingereicht werden. • 01. Juli für Turniere im Zeitraum 01. Januar bis 30. April des Folgejahres • 01. Oktober für Turniere im Zeitraum 01. Mai bis 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden. gültig ab 01.06.2023 gültig ab 01.06.2023

plopp SPEZIAL 15 F Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes 2 Voraussetzungen für die Teilnahme am Punktspielbetrieb 2.6 Meldung der am Punktspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften (Vereinsmeldung) 2.6.4 Neu gemeldete Mannschaften werden grundsätzlich der untersten Spielklasse zugeordnet. Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich neu gemeldete Mannschaften in anderen als der untersten Spielklasse zulassen (siehe WO F 3.4.5). In der Altersgruppe Nachwuchs kann jeder Verein beliebig viele Mannschaften in den verschiedenen Spielklassen melden. Die Meldung zu den Hessenligen hat bis zum 03. Juni, die zu den Bezirksspielklassen bis 10. Juni ausschließlich mit dem offiziellen Meldeformular (Formular auf HTTV-Homepage) zu erfolgen. Auf dem Formular ist die voraussichtliche Mannschaftsmeldung mit dem Q-TTR-Wert vom 15. Mai anzugeben. Die Meldung zu der höchsten Spielklasse der jeweiligen Ebene/Altersklasse erfolgt über die click-TT-Vereinsmeldung bis zum 10. Juni. Vereine sind für die Spielklasseneinteilung verpflichtet, eine voraussichtliche Mannschaftsmeldung mit dem Q-TTR-Wert vom 15. Mai anzugeben. In Kreisen, in denen vor Saisonbeginn beschlossen wurde, dass in den Nachwuchsspielklassen zur Rückrunde neu eingeteilt oder neue Spielklassen erstellt werden, können bis zum 10. Dezember zusätzliche Mannschaften in die unterste Spielklasse, über den Kreisjugendausschuss gemeldet und genehmigt oder von einer jüngeren Altersgruppe in eine ältere umgewandelt werden. Dabei darf es sich nicht um eine zuvor zurückgezogene/gestrichenen Mannschaft (WO H 4) oder Spieler*innen (Ergänzungsspieler sind hiervon ausgenommen) daraus handeln. Die Nachmeldung der Mannschaft ist der Geschäftsstelle des HTTV zur Kostenabrechnung gemäß Gebührenordnung 1.2.5.4 durch den Kreisjungendausschuss zu melden gültig ab 01.06.2023 3 Verwaltung des Punktspielbetriebes 3.3 Anzahl und Umfang der Spielklassen 3.3.2 Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen entscheiden über die Anzahl ihrer Spielklassen und der darin gebildeten parallelen Gruppen (ggf. einschließlich ihrer regionalen Zuordnung). ... In der Hessenliga Nachwuchs spielen Mannschaften aus allen Bezirken. In der Verbandsliga Nachwuchs spielen Mannschaften aus allen Bezirken. In den Nachwuchsspielklassen erfolgt die Einteilung der Mannschaften grundsätzlich entsprechend der Vereinsmeldung. Gehen für eine Nachwuchsspielklasse mehr oder weniger Meldungen ein, als freie Plätze zur Verfügung stehen, kann eine Mannschaft abweichend von der Meldung in einer höheren oder tieferen Nachwuchsspielklasse eingeteilt werden. Die Einteilung in die Nachwuchsspielklassen erfolgt dann entsprechend der Mannschaftsspielstärke der gemeldeten Mannschaften. Die Mannschaftsspielstärke ist die Summe der Q-TTR-Werte der Spieler der voraussichtlichen Mannschaftsmeldung, die zur Sollstärke beitragen. und mindestens zwei Einsätze in der vorhergehenden Halbrunde hatten. Die Mannschaftsspielstärke ergibt sich aus der Summe der Q-TTR-Werte sämtlicher zur Sollstärke zugehörigen Spieler*innen. Für die Nachwuchs-Verbandsligen werden Mannschaften entsprechend der Mannschaftsspielstärke berücksichtigt, die • nicht in der Hessenliga eingeteilt wurden • zur Bezirksoberliga gemeldet wurden Die Einteilung erfolgt durch den HTTV-Jugendausschuss in Absprache mit den Bezirksjugendwarten. Der HTTV-Spielausschuss bzw. der HTTV-Jugendausschuss ist für die alljährliche Einteilung der Verbandsspielklassen (Hessenliga und Verbandsliga) nach den geltenden Bestimmungen zuständig. Jeder Bezirk ist für die Spielklassen (Bezirksoberliga, Bezirksliga und Bezirksklasse) in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Dies gilt für deren Sollstärke und der alljährlichen Einteilung nach den geltenden Bestimmungen. Jeder Kreis ist für die Spielklassen (Kreisliga, 1. bis 3. Kreisklasse) in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die gilt für die Zahl jeweiligen Spielgruppen, deren Sollstärke und der alljährlichen Einteilung nach den geltenden Bestimmungen. Kreise können auf Beschluss des Kreisvorstandes eine der beiden alternativen Sonderreglungen für den DamenMannschaftsspielbetrieb wählen. Damenspielbetrieb • den Spielbetrieb mit einem anderen Kreis (innerhalb des Bezirks) gemeinsamen organisieren • die 3. Kreisklasse als gemischte Spielklasse Die Entscheidung muss bis zum 20. Juni eines Jahres veröffentlicht werden. Nachwuchsspielbetrieb Jugend 13 und Jugend 11 • den Spielbetrieb mit anderen Kreisen (innerhalb des Bezirks) gemeinsamen organisieren Die Entscheidung muss bis zum 10. Juli eines Jahres veröffentlicht werden. Die Klasseneinteilung ist für den Erwachsenenspielbetrieb in click-TT zu folgenden Terminen freizuschalten: • Verbandsebene 12. Juni • Bezirksebene 17. Juni • Kreisebene 20. Juni