16 plopp SPEZIAL Verabschiedete Anträge der Wettspielordnung Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 04.03.2023 Die Klasseneinteilung ist für den Nachwuchsspielbetrieb in click-TT zu folgenden Terminen freizuschalten: • Verbandsebene 5. Juli • Bezirks- und Kreisebene: 10. Juli gültig ab 01.06.2023 3.4 Zusammensetzung der Spielklassen 3.4.5 Sonderstartrecht Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen beschließen, in denen das Startrecht neu gemeldeter Mannschaften geregelt ist. Vereine erhalten abhängig von ihrer Platzierung in der Hessenliga Jugend 19 (ohne teilnehmende Mannschaften Jugend 15 und jünger in dieser Spielklasse) bzw. bei den Hessischen Mannschaftsmeisterschaften der Jugend auf Antrag ein Sonderstartrecht in der nachfolgend aufgeführten Spielklasse oder einer tieferen Spielklasse: • Hessenmeister der Mädchen 19 und Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften (DMM) in der Damen-Hessenliga, sonst in der Damen-Verbandsliga • Platz 2 der Mädchen 19 in der Damen-Verbandsliga • Platz 3 der Mädchen 19 in der Damen-Bezirksoberliga • Hessenmeister der Jungen 19 und Platz 1 bis 3 bei den DMM in der Herren-Bezirksoberliga, sonst in der Herren- Bezirksliga • Platz 2 der Jungen 19 in der Herren-Bezirksliga • Platz 3 der Jungen 19 in der Herren-Bezirksklasse Der Antrag muss bis zum 10. Juni, der Änderungsantrag unmittelbar nach den DMM gestellt werden. Mindestens zwei der eingesetzten Spieler müssen in der folgenden Spielzeit in einer Erwachsenmannschaft des Vereins als Stammspieler gemeldet werden. gültig ab 01.07.2023 • Teilnahme an weiterführenden Veranstaltungen auf Bundes- und Verbandsebene gemäß WO A 11.1. und A 11.2 (Punktspiele ausgenommen) • Wahrnehmung von Verbandsaufgaben im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im ITTF, ETTU, DTTB, HTTV, LSBH • Schiedsrichtereinsatz bei offiziellen ITTF-, ETTU-Veranstaltungen, bei weiterführenden Veranstaltungen nach WO A 11.1 und A 11.2 sowie bei offenen Turnieren nach WO A 11.3 kann einem Antrag auf Spielabsetzung eines Vereins von der zuständigen Stelle (Spielleiter) entsprochen werden. 6.1.4 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch die Einladung als Amtsträger des DTTB, der Verbände bzw. deren Gliederungen zu einer Veranstaltung als Grund für eine Spielabsetzung festlegen. Wahrnehmung von Verbandsaufgaben im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im ITTF, ETTU, DTTB, HTTV, LSBH 6.1.5 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch die Einladung zu einem Aus- oder Fortbildungslehrgang für Trainer oder Schiedsrichter als Grund für eine Spielabsetzung festlegen. Wenn für einen Stammspieler einer der folgenden Gründe vorliegt • Nominierung als Spieler durch den HTTV • Teilnahme an weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.1. und A 11.2 • Wahrnehmung von Verbandsaufgaben im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im ITTF, ETTU, DTTB, HTTV, LSBH • Schiedsrichtereinsatz bei offiziellen ITTF-, ETTU-Veranstaltungen, bei weiterführenden Veranstaltungen nach WO A 11.1 und A 11.2 sowie bei offenen Turnieren nach WO A 11.3 kann einem Antrag auf Spielabsetzung eines Vereins von der zuständigen Stelle (Spielleiter) entsprochen werden G Organisation des Punktspielbetriebes gültig ab 01.07.2023 6 Verlegung von Spielterminen 6.1 Spielabsetzungen 6.1.3 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch die Qualifikation oder die Nominierung als Spieler oder die Einladung als Schiedsrichter für eine andere offizielle Veranstaltung gemäß WO A 11.1 und A 11.2 oder einen europäischen Vereinswettbewerb als Grund für eine Spielabsetzung festlegen. Das gleiche gilt für die Einladung als Spieler zu einem Lehrgang des DTTB, seines Verbandes oder dessen Gliederungen. Wenn für einen Stammspieler einer der folgenden Gründe vorliegt • Nominierung als Spieler durch den HTTV 6.2 Einvernehmliche Spielverlegungen 6.2.2 Der DTTB und die Verbände regeln darüber hinaus für ihren Zuständigkeitsbereich, ob und unter welchen Bedingungen einvernehmliche Nachverlegungen seitens des Spielleiters genehmigt werden dürfen. In beidseitigem Einvernehmen können Mannschaftskämpfe einmalig vom offiziellen Spieltermin bis zu zwei Spielwochen nachverlegt werden. Hier ist unbedingt der letzte offiziell als Mannschaftsspieltag gekennzeichnete Termin des Rahmenterminplans als letztmöglicher Termin zu beachten. gültig ab 01.07.2023
plopp SPEZIAL 17 H Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb 1 Allgemeines Im HTTV sind für den Erwachsenenbereich folgende Pokalspielklassen vorgesehen: 1.4 Ergänzungsspieler 1.4.2 Jugend-Ergänzungsspieler (JES) Ein Spieler der Altersgruppe Nachwuchs, der keine Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) besitzt, darf in einer Mannschaft seines Geschlechts in der Altersklasse Damen/Herren als Jugend-Ergänzungsspieler gemeldet werden. Abweichend davon dürfen die Mitgliedsverbände für weibliche Spieler Regelungen für die Meldung in Herrenmannschaften beschließen. K Weibliche Jugend-Ergänzungsspieler (JES) dürfen entweder in Herrenmannschaften oder Damenmannschaften gemeldet werden. gültig ab 01.06.2023 Pokalmeisterschaften 2 Pokalspielklassen Bei weiterführenden Pokalmeisterschaften dürfen die einzelnen Altersklassen in verschiedene Pokalspielklassen unterteilt werden. Als Einteilungskriterium müssen die Spielklassen des Punktspielbetriebes verwendet werden. Bei weiterführenden Pokalmeisterschaften ist eine Mannschaft aus Spielern verschiedener Spielklassen des Punktspielbetriebes nur in der Pokalspielklasse des Spielers aus der höchsten Spielklasse des Punktspielbetriebes startberechtigt. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen für die Pokalmeisterschaften ihres Zuständigkeitsbereiches die Altersklassen, die Anzahl und Einteilung der Pokalspielklassen und die Zugangsvoraussetzungen (Teilnehmerkreis) fest. Sofern in einer Altersklasse (z. B. Damen oder Herren) mehrere Pokalspielklassen ausgetragen werden, erfolgt diese Einteilung in der Form, dass für jede Spielklasse aus dem Punktspielbetrieb festgelegt wird, zu welcher Pokalspielklasse sie gehört. Die Kreispokalsieger qualifizieren sich für den Bezirkspokal, die Bezirkspokalsieger für den Verbandspokal in der jeweiligen Pokalspielklasse. Die Verbandspokalsieger Hessenliga (A-Klasse), Bezirksoberliga (B-Klasse) und Kreisliga (CKlasse) qualifizieren sich für die deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen. ... Im Damen- sowie im Nachwuchsbereich können Kreise zusätzliche nicht weiterführende Pokalmeisterschaften für kreisgebundene Spielklassen austragen. gültig ab 01.06.2023 5 Einsatzberechtigung von Spielern in Pokalmannschaften (Mannschaftsaufstellung) Für die Mannschaftsaufstellung für jedes einzelne Pokalspiel gelten die folgenden Regelungen: Jugend-Ergänzungsspieler (JES) sind in Pokalmannschaften der Damen bzw. Herren nicht einsatzberechtigt. ... Ergänzungsspieler sind bei den Pokalspielen im HTTV nicht einsatzberechtigt. gültig ab 01.07.2023
aus den Bezirken und Kreisen 67 3.
Lehrwesen 69 13 angehende Trainer/i
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