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plopp - Ausgabe 03-2024

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10 plopp SPEZIAL Verabschiedete Anträge der Wettspielordnung Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.03.2024 A Allgemeines 15 Ausländerstatus, Spiel-, Start- und Einsatzberechtigung, Teilnahme an Veranstaltungen 15.3 Einsatzberechtigung An weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 dürfen in click-TT erfasste Spieler mit Spielberechtigung für einen deutschen Verein für die entsprechende Altersgruppe teilnehmen. Zusätzlich ist die Einsatzberechtigung für die jeweilige Mannschaft sowie ggf. die Zahlung eines Startgeldes nötig. Die Vorschriften zur Einsatzberechtigung ergeben sich aus dieser WO, der für die Spielklasse geltenden Spielordnung bzw. Durchführungsbestimmung und bei Veranstaltungen in Turnierform aus der Ausschreibung der Veranstaltung. Bei allen weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer pro Mannschaft beschränkt. Die Mitgliedsverbände dürfen in den unteren Spielklassen gemäß WO A 1 den gleichzeitigen Einsatz von mehr als nur einem Ausländer zulassen. D 1.5 Altersbezogene Spielberechtigung für die Altersgruppe Senioren Spieler, die altersbedingt in die Altersgruppe der Senioren rücken, erhalten automatisch die Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) für ihren Stammverein. Die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erlischt. Spielern der Altersgruppe Senioren darf auf Antrag und nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands zusätzlich eine Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erteilt werden. Die Verbände können verbandseinheitlich festlegen, dass mit Erhalt einer SBSM die vorhandene SBEM automatisch beibehalten wird. Mit der SBEM werden die betreffenden Spieler bzgl. der Einsatzberechtigung in der Altersgruppe Erwachsene spielberechtigten Erwachsenen gleichgestellt. Im Zuständigkeitsbereich des HTTV bleiben die SBEM für solche Spieler automatisch beibehalten, die altersbedingt in die Altersgruppe der Senioren rücken. gültig ab 01.07.2024 Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform B Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen Spielklassen hinsichtlich ihrer Einsatzberechtigung dann nicht als Ausländer, wenn sie • bisher noch für keinen ausländischen Verein/Verband eine Spielberechtigung besessen haben (gleichgestellter Ausländer = gA), • am 1. Januar der Spielzeit der weiterführenden Veranstaltung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (gleichgestellter Ausländer = gA) oder • die Staatsangehörigkeit eines Vollmitglieds der EU oder eines assoziierten Staates der EU oder eines Staates besitzen, dessen Tischtennis-Verband Mitglied der ETTU ist (europäischer Ausländer = eA). Für die Einsatzberechtigung in den Bundesspielklassen ist außerdem zur Vorrunde die zum 1.Juli einer Spielzeit und zur Rückrunde die zum 1.Januar einer Spielzeit gültige Spielberechtigung Voraussetzung. In den unteren Spielklassen der Altersgruppe Erwachsene sowie unterhalb der Veranstaltungen mit direkter Qualifikation für Bundesveranstaltungen in den Altersgruppen Senioren und Nachwuchs ist die Anzahl der einsatzberechtigten Ausländer pro Mannschaft nicht begrenzt. gültig ab 01.07.2024 Spielberechtigung 1 Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung 4 Leistungsklassen 4.2 Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 E Die Hessischen-, Bezirks- und Kreis-Einzelmeisterschaften der Leistungsklassen werden in folgenden Turnierklassen ausgetragen: Herren A: 2000 Damen A: 1700 Herren B: 1800 Damen B: 1500 Herren C: 1600 Damen C: 1300 Herren D: 1400 Damen D: 1100* Herren E: 1200 * (Damen D nur bei Bezirks- und Kreis-Einzelmeisterschaften) gültig ab 01.07.2024 Grundlagen für Mannschaftskämpfe 2 Allgemeine Vorschriften für Mannschaftskämpfe 2.5 Ende des Mannschaftskampfes Jeder Mannschaftskampf ist beendet, wenn der zum Sieg notwendige Spielpunkt erreicht, ist oder alle zum System gehörenden Spiele ausgetragen sind. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich für Spielklassen bzw. Gruppen beschließen, alle zum Spielsystem gehörenden Spiele auszutragen. Ein Spiel, das mit einem Schläger bestritten wird, dessen Zulässigkeit gemäß ITTR beanstandet wird, darf bis zu einer Entscheidung durch die zuständige Stelle für das Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes und damit zur Ermittlung des Siegpunktes nicht gewertet werden. Zum Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes tragen nur die systemkonform ausgetragenen Doppel und Einzel bei. Das so zustande gekommene Mannschaftsergebnis wird auch für den Fall, dass der Siegpunkt nicht erreicht worden ist, wie ausgetragen gewertet. Alle zum Gesamtergebnis beitragenden Einzel und Doppel

plopp SPEZIAL 11 F werden für die Berechnung der Bilanzen und ggf. Bilanzwerte berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: In allen Spielklassen bzw. Gruppen mit Vierermannschaften, die nach dem Bundessystem WO E 6.3.1, sowie Dreiermannschaften, die nach dem Braunschweiger System WO E 6.4.1 spielen, werden alle zum System gehörenden Spiele ausgetragen. Bezirke und Kreise dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch für Spielklassen bzw. Gruppen, die nicht nach dem Bundessystem WO 6.3.1 sowie Braunschweiger System WO E 6.4.1 spielen, beschließen, alle zum Spielsystem gehörenden Spiele auszutragen. Für die Verbandsebene entscheidet der Spielausschuss. gültig ab 01.07.2024 Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebs 2 Voraussetzungen für die Teilnahme am Punktspielbetrieb 2.6 Meldung am Punktspielbetrieb teilnehmende Mannschaften 2.6.4 Neu gemeldete Mannschaften werden grundsätzlich der untersten Spielklasse zugeordnet. Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich neu gemeldete Mannschaften in anderen als der untersten Spielklasse zulassen (siehe WO F 3.4.5). Für den Zuständigkeitsbereich des HTTV gilt: In der Altersklasse Damen sind neu gemeldete Mannschaften in der Kreisliga des Kreises zu melden. Für den Fall, dass der Kreis keine Kreisliga der Altersklasse Damen anbietet, erfolgt die Meldung in der Bezirksklasse. gültig ab 01.06.2024 3 Verwaltung des Punktspielbetriebs 3.2 Aufgaben Die zuständige Stelle bzw. der Spielleiter haben insbesondere folgende Aufgaben: • Prüfung, Korrektur und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen einschließlich der Erteilung von Sperrvermerken • Veröffentlichung der genehmigten Mannschaftsmeldungen • ggf. Veröffentlichung der zum Einsatz kommenden Tische, Netzgarnituren, Bälle, Tisch-, Ball- und Trikotfarben • Aufstellung und Änderung des Spielplanes • ggf. Kontakt mit der Schiedsrichterorganisation in Fragen des OSR-Einsatzes und Bekanntgabe ihres Einsatzplanes • Überprüfung und Genehmigung der auf der Online-Plattform erfassten Spielberichte • ggf. Entgegennahme der OSR-Berichte • Überwachung der Einhaltung der WO und die möglichst umgehende Ahndung von Verstößen • Entgegennahme von und Entscheidung über Proteste gemäß WO A 19.1 • Entgegennahme von und Entscheidung über Hinweise auf weitere Verstöße • ggf. Weiterleitung von Protesten gemäß WO A 19.1 und Hinweisen auf weitere Verstöße an die zuständigen Rechtsinstanzen • Kommunikation mit den Vereinen in allen Fragen des Punktspielbetriebes Die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich verbandseinheitlich festlegen, dass einzelne der o.g. Aufgaben auch durch automatisierte Verfahren übernommen werden. Im Bereich des HTTV wird ein Spielbericht automatisch durch click-TT genehmigt, wenn der Mannschaftskampf ohne strafwürdige Verstöße oder mit ausschließlich eindeutig strafwürdigen Verstößen (unvollständiges Antreten, Nichtantreten) durchgeführt wurde. gültig ab sofort 3.3 Anzahl und Umfang der Spielklassen 3.3.1 Der DTTB und die Verbände legen die Bezeichnungen ihrer Spielklassen, die Grundsätze für die Bezeichnungen der Gruppen und die Anzahl der in jede Gruppe planmäßig einzuteilenden Mannschaften (Sollstärke) fest. Im HTTV werden im Erwachsenenbereich in folgende Spielklassen (in Klammer die Anzahl der planmäßigen vorgesehenen Gruppen) Punktspiele durchgeführt: Zuständig Damen Herren HTTV- Spielausschuss Bezirkssportausschuss ... Hessenliga (2) Hessenliga (2) Verbandsliga (4) Verbandsliga (4) Bezirksoberliga (1) ab 2024/25 Bezirksoberliga (2) Bezirksliga (2) Bezirksliga (4) Bezirksklasse ab 2023/24 Kreistag Kreisliga Kreisliga gültig ab 01.07.2024 Bezirksklasse (10 8-12) spätestens ab 2027/28 1. Kreisklasse 1. Kreisklasse 2. Kreisklasse 3. Kreisklasse 3.3.2 Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen entscheiden über die Anzahl ihrer Spielklassen und der darin gebildeten parallelen Gruppen (ggf. einschließlich ihrer regionalen Zuordnung).