12 plopp SPEZIAL Verabschiedete Anträge der Wettspielordnung Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.03.2024 ... Kreise können auf Beschluss des Kreisvorstandes eine alternative Sonderreglungen für den Mannschaftsspielbetrieb wählen. Damenspielbetrieb • den Spielbetrieb mit einem anderen Kreis (innerhalb des Bezirks) gemeinsam organisieren • die 3. Kreisklasse als gemischte Spielklasse Die Entscheidung muss bis zum 20. Juni eines Jahres veröffentlicht werden. ... oder einer tieferen Spielklasse. Der Antrag muss bis zum 10. Juni des betreffenden Jahres beim RL-Mannschaftssport gestellt werden. Auf Entscheidung des Kreisvorstandes erhalten die Vereine im Jahr der Umstellung auf 4er Mann-schaften in gesamten Herren-Spielbetrieb die Möglichkeit, Mannschaften frei in jeder Kreis-Spielklasse (*alle Kreis-Spielklassen sind Meldeli-gen) zu melden. Der Antrag muss bis zum 10. Juni des betreffenden Jahres über die click-TT Vereinsmeldung erfolgen. gültig ab sofort gültig ab 01.07.2024 3.4 Zusammensetzung der Spielklassen 3.4.1 ... ... Abweichende Auf- und Abstiegsregelungen der Verbands-, Bezirks- oder Kreisebene müssen bis zum 30. Juni für die nachfolgende Spielzeit veröffentlicht werden. In den Nachwuchsspielklassen wird ohne Auf- /Abstieg gespielt. einzig der Meister einer Spielklasse hat das Recht zur Meldung und zur Einteilung der Mannschaft in der nächsthöheren Spielklasse. gültig ab 01.07.2024 3.4.5 Sonderstartrecht Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen beschließen, in denen das Startrecht neu gemeldeter Mannschaften geregelt ist. Vereine erhalten abhängig von ihrer Platzierung in der Hessenliga Jugend 19 (ohne teilnehmende Mannschaften Jugend 15 und jünger in dieser Spielklasse) bzw. Bei den Hessischen Mann-schaftsmeisterschaften der Jugend auf Antrag ein Sonderstartrecht in der nachfolgend aufgeführten Spielklasse oder einer tieferen Spielklasse: • Hessenmeister der Mädchen 19 und Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaf-ten • (DMM) in der Damen-Hessenliga, sonst in der Damen- Verbandsliga • Platz 2 der Mädchen 19 in der Damen-Verbandsliga • Platz 3 der Mädchen 19 in der Damen-Bezirksoberliga • Hessenmeister der Jungen 19 und Platz 1 bis 3 bei den DMM in der Herren-Bezirksoberliga, sonst in der Herren- Bezirksliga • Platz 2 der Jungen 19 in der Herren-Bezirksliga • Platz 3 der Jungen 19 in der Herren-Bezirksklasse Der Antrag muss bis zum 10. Juni, der Änder-ungsantrag unmittelbar nach den DMM gestellt werden. Einhergehend mit der Reduzierung der Mann-schaftsstärke erhalten die Vereine, die in der vorhe-rigen Spielzeit jeweils zwei Herrenmannschaften auf Bezirksebene (BOL, BL, BK) gemeldet hatten, ein Sonderstartrecht in der Bezirksklasse 3.4.5 Sonderstartrecht Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen beschließen, in denen das Startrecht neu gemeldeter Mannschaften geregelt ist. G Vereine erhalten abhängig von ihrer Platzierung in der Hessenliga Jugend 19 (ohne teilnehmende Mannschaften Jugend 15 und jünger in dieser Spielklasse) bzw. bei den Hessischen Mannschaftsmeisterschaften der Jugend auf Antrag ein Sonderstartrecht in der nachfolgend aufgeführten Spielklasse oder einer tieferen Spielklasse: • Hessenmeister der Mädchen 19 und Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften (DMM) in der Damen-Hessenliga., sonst in der Damen-Verbandsliga • Platz 2 der Mädchen 19 in der Damen-Verbandsliga. • Platz 3 der Mädchen 19 in der Damen-Bezirksoberliga • Hessenmeister der Jungen 19 und Platz 1 bis 3 bei den DMM in der Herren-Bezirksoberliga, sonst in der Herren- Bezirksliga • Platz 2 der Jungen 19 in der Herren-Bezirksliga • Platz 3 der Jungen 19 in der Herren-Bezirksklasse Der Antrag muss bis zum 10. Juni 20. Mai, der Änderungsantrag unmittelbar nach den DMM gestellt werden. Einhergehend mit der Reduzierung der Mannschaftsstärke erhalten die Vereine, die in der vorherigen Spielzeit jeweils zwei Herrenmannschaften auf Bezirksebene (BOL, BL, BK) gemeldet hatten, ein Sonderstartrecht in der Bezirksklasse oder einer tieferen Spielklasse. Der Antrag muss bis zum 10. Juni des betreffenden Jahres beim RL Mannschaftssport gestellt werden. gültig ab 01.07.2024 Organisation des Punktspielbetriebes 1 Mannschaftsstärke 1.1 In allen Spielklassen der Herren mit Ausnahme der TTBL und der Bundesspielklassen wird mit Sechsermannschaften gespielt. 1.2 In allen anderen Spielklassen wird mit Vierermannschaften gespielt.
plopp SPEZIAL 13 1.3 Abweichende Regelungen von WO G 1.1 und G 1.2 dürfen die Verbände für alle Spielklassen in ihrem Zuständigkeitsbereich beschließen. Ab der Spielzeit 2023/24 wird in allen Herrenspielklassen auf Verbandsebene (Hessenligen/Verbandsligen) mit Vierermannschaften gespielt. Ab der Spielzeit 2027/28 wird in allen Herrenspielklassen auf Bezirksebene (BOL, BL, BK) mit Vierermannschaften gespielt. Diese Umsetzung kann auf Beschluss des jeweiligen Bezirksrates auch bereits ab der Spielzeit 2024/25 erfolgen. Im HTTV wird in allen Herrenspielklassen mit Vierermannschaften gespielt. In allen Damenspielklassen unterhalb der Bezirksliga wird mit Dreiermannschaften gespielt. Kreise können in ihrem Zuständigkeitsbereich (mit Kreistagsbeschluss) folgende abweichende Mannschaftssollstärken beschließen. • Herren Kreisliga und / oder nur 1. Kreisklasse und / oder nur 2. Kreisklasse Vierermannschaft Sechsermannschaft • Herren 3. Kreisklasse Sechser- und / oder Vier- und / oder Dreiermannschaft Auf Beschluss des zuständigen Kreistages kann von der 3. 2. Kreisklasse aufsteigend bis einschließlich Kreisliga mit Vierermannschaften Sechsermannschaften gespielt werden. • Damenspielklassen Vierermannschaft Im Nachwuchsbereich können Bezirke (Bezirksjugendausschuss) oder Kreise (Kreisjugendausschuss) für ihren Zuständigkeitsbereich folgende abweichende Mannschaftssollstärke beschließen: • Jungen 19 und Jungen 15 Dreiermannschaft • Mädchen 19, Mädchen 15, Mädchen 13 und Jungen 13, Mädchen 11 und Jungen 11 Dreier- oder Zweiermannschaft Im Nachwuchsbereich können Kreise (Kreisjugendausschuss) für ihren Zuständigkeitsbereich folgende abweichende Mannschaftssollstärke beschließen: • Nachwuchsmannschaften Dreier- oder Zweiermannschaft gültig ab 01.05.2024 5 Terminplanung 5.5 Veröffentlichung des endgültigen Spielplanes Der endgültige Spielplan der Vorrunde ist spätestens vier Wochen und der der Rückrunde spätestens zwei Wochen vor dem erstmöglichen im Rahmenterminplan ausgewiesenen Spieltermin auf der Online-Plattform bzw. auf myTischtennis zu veröffentlichen. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch andere Fristen für die Veröffentlichung des endgültigen Spielplanes festlegen. Die endgültigen Spielpläne sind spätestens zwei Wochen am Wochenende vor dem erstmöglichen im Rahmenterminplan (RTP) ausgewiesenen Spieltermin auf der Online-Plattform bzw. auf myTischtennis zu veröffentlichen. Das Datum wird im jeweiligen RTP mit veröffentlicht. 6 Verlegung von Spielterminen 6.1 Spielabsetzungen 6.1.3 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch die Qualifikation oder die Nominierung als Spieler oder die Einladung als Schiedsrichter für eine andere offizielle Veranstaltung gemäß WO A 11.1 und A 11.2 oder einen europäischen Vereinswettbewerb als Grund für eine Spielabsetzung festlegen. Das gleiche gilt für die Einladung als Spieler zu einem Lehrgang des DTTB, seines Verbandes oder dessen Gliederungen. Wenn für einen Stammspieler einer der folgenden Gründe vorliegt • Nominierung als Spieler durch den HTTV • Teilnahme an weiterführenden Veranstaltungen auf Bundes- und Verbandsebene (für Verbandsebene nur im Bereich des HTTV) gemäß WO A 11.1. und A 11.2 (Punktspiele ausgenommen) • Schiedsrichtereinsatz bei offiziellen ITTF-, ETTU-Veranstaltungen, bei weiterführenden Veranstaltungen nach WO A 11.1 und A 11.2 sowie bei offenen Turnieren nach WO A 11.3 kann einem Antrag auf Spielabsetzung eines Vereins von der zuständigen Stelle (Spielleiter) entsprochen werden. gültig ab 01.07.2024 6.2 Einvernehmliche Spielverlegungen 6.2.2 Der DTTB und die Verbände regeln darüber hinaus für ihren Zuständigkeitsbereich, ob und unter welchen Bedingungen einvernehmliche Nachverlegungen seitens des Spielleiters genehmigt werden dürfen. H In beidseitigem Einvernehmen können Mannschaftskämpfe vom offiziellen Spieltermin vom im endgültigen Spielplan festgelegten Termin (WO G 5.5) bis zu zwei Spielwochen nachverlegt werden. Hier ist unbedingt der letzte offiziell als Mannschaftsspieltag gekennzeichnete Termin des Rahmenterminplans als letztmöglicher Termin zu beachten. gültig ab 01.07.2024 Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb 1 Allgemeines 1.2 Stammspieler In der Mannschaftsmeldung sind jeder Mannschaft mindestens so viele Stammspieler zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht. Lediglich der untersten Mannschaft sind mindestens so viele Stamm-, Reserve- und Ergänzungsspieler zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht. gültig ab 01.07.2024
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