14 plopp SPEZIAL Verabschiedete Anträge der Wettspielordnung Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.03.2024 I Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft, die nicht Ausländer gemäß, WO A 15.3 sind, muss mindestens der Sollstärke minus 1 entsprechen. Die Mitgliedsverbände sind berechtigt, für die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 hiervon verbandseinheitlich abweichende Regelungen zu beschließen. Die Anzahl zusätzlicher Stamm-, Reserve- und Ergänzungsspieler pro Mannschaft ist nicht begrenzt. In den unteren Spielklassen der Altersgruppe Erwachsene sowie unterhalb der Veranstaltungen mit direkter Qualifikation für Bundesveranstaltungen in den Altersgruppen Senioren und Nachwuchs gibt es keine Mindestanzahl an Stammspielern einer Mannschaft, die nicht Ausländer gemäß WO A 15.3 sind. gültig ab 01.07.2024 Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb 5 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen 5.3 Spielbericht 5.3.4 Bei Einführung des digitalen Spielberichts dürfen der DTTB und die Verbände Regelungen festlegen. Diese können u. a. eine ausschließliche Nutzung von „nuScore“ vorschreiben, Übergangsfristen vom Spielbericht in Papierform zum digitalen Spielbericht enthalten oder Gastmannschaften verpflichten, die im click-TT-Vereinsbereich veröffentlichten PINs für die in „nuScore“ erforderlichen Unterschriften bereitzuhalten. Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern und ggf. dem OSR zu unterschreiben. Wird der Spielbericht in Papierform genutzt, ist eine handschriftliche Unterzeichnung notwendig. Bei Nutzung des digitalen Spielberichtsformulars muss die Unterschrift mit Hilfe der PINs (Heim und Gast) digital erfolgen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Mannschaftsführer sie die vollständige und inhaltliche Richtigkeit der Eintragungen. J Im Bereich des HTTV liegt die Entscheidung über die Nutzung des digitalen Spielberichts für jeden einzelnen Mannschaftskampf bei der jeweiligen Heimmannschaft. Die Gastmannschaft ist bei jedem Mannschaftskampf verpflichtet, die nötige PIN für die in „nuScore“ erforderliche digitale Unterschrift mitzuführen. Ein fehlender PIN wird gemäß §3 der Strafordnung geahndet. gültig ab 01.07.2024 Mannschaftsmeisterschaften 1 Allgemeines K Mannschaftsmeisterschaften sind Mannschaftswettbewerbe gemäß WO A 11.2, die im Gegensatz zu Punktspielen (in Rundenform) grundsätzlich in Turnierform durchgeführt werden. An Mannschaftsmeisterschaften dürfen Vereinsmannschaften sowie ggf. Spielgemeinschaften teilnehmen. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen Mannschaftsmeisterschaften durchführen, für die neben den Bestimmungen der WO auch zusätzliche Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Sofern diese Durchführungsbestimmungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten für die Durchführung von Mannschaftsmeisterschaften die Bestimmungen gemäß WO D. Der DTTB und die Verbände legen verbandseinheitlich für ihren Zuständigkeitsbereich ein Spielsystem für jede Altersklasse fest, welches in WO E 6 definiert sein muss. Alle Bestimmungen für eine Mannschaftsmeisterschaft müssen in der Ausschreibung (siehe WO D 2) veröffentlicht werden. Mannschaftsmeisterschaften müssen im Turnierkalender von click-TT gemäß WO D 1.5 veröffentlicht werden. Gemischte Mannschaften gemäß WO A 13 und Spielgemeinschaften gemäß WO A 14 sind bei Bundesveranstaltungen und direkten Qualifikationen zu Bundesveranstaltungen nicht startberechtigt. In der Altersklasse Senioren sind folgende Spielsysteme zulässig: Senioren (Dreiermannschaft): Modifiziertes Swaythling-Cup-System (E 6.4.2) Seniorinnen (Zweiermannschaft): Corbillon-Cup-System (E 6.5). Es gelten die Durchführungsbestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften der Seniorenklassen. gültig ab 01.07.2024 Pokalmeisterschaften 2 Pokalspielklassen Bei weiterführenden Pokalmeisterschaften dürfen die einzelnen Altersklassen in verschiedene Pokalspielklassen unterteilt werden. Als Einteilungskriterium müssen die Spielklassen des Punktspielbetriebes verwendet werden. Bei weiterführenden Pokalmeisterschaften ist eine Mannschaft aus Spielern verschiedener Spielklassen des Punktspielbetriebes nur in der Pokalspielklasse des Spielers aus der höchsten Spielklasse des Punktspielbetriebes startberechtigt. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen für die Pokalmeisterschaften ihres Zuständigkeitsbereiches die Altersklassen, die Anzahl und Einteilung der Pokalspielklassen und die Zugangsvoraussetzungen (Teilnehmerkreis) fest. Sofern in einer Altersklasse (z. B. Damen oder Herren) mehrere Pokalspielklassen ausgetragen werden, erfolgt diese Einteilung in der Form, dass für jede Spielklasse aus dem Punktspielbetrieb festgelegt wird, zu welcher Pokalspielklasse sie gehört.
plopp SPEZIAL 15 Im HTTV sind für den Erwachsenenbereich folgende Pokalspielklassen vorgesehen: Damen Spielklasse Poalspielklasse Wettbewerbe Hessenliga Hessenliga Verbandspokal Verbandsliga Verbandsliga Verbandspokal Bezirksoberliga Bezirksoberliga Bezirkspokal Verbandspokal Bezirksliga Bezirkspokal Verbandspokal Bezirksklasse Bezirkspokal Verbandspokal Kreisliga Kreisliga Kreispokal Bezirkspokal Verbandspokal 1. Kreisklasse ... Die Kreispokalsieger qualifizieren sich für den Bezirkspokal, die Bezirkspokalsieger für den Verbandspokal in der jeweiligen Pokalspielklasse. Die Verbandspokalsieger der Herren Hessenliga (A-Klasse), Bezirksoberliga (B-Klasse) und Kreisliga (C-Klasse) qualifizieren sich für die deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen. Die Verbandspokalsiegerinnen der Damen Hessenliga (A- Klasse), Bezirksoberliga (B-Klasse) und Kreisliga Bezirksklasse (C-Klasse) qualifizieren sich für die deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen. ... gültig ab 01.07.2024 Verabschiedete Anträge der Schiedsrichterordnung Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.03.2024 3 Schiedsrichter-Qualifikation 3.1 Tischschiedsrichter (TSR) TSR ist, wer Verbandsangehöriger ist, an einem TSR–Lehrgang teilgenommen und die Prüfung bestanden hat. Dies wird mit einer TSR–Lizenz dokumentiert. Der Inhaber der Lizenz muss mindestens 14 16 Jahre alt sein. gültig ab sofort 3.2 Kreisschiedsrichter (KSR) KSR ist, wer Verbandsangehöriger ist, an einem KSR-Lehrgang teilgenommen und die Prüfung bestanden hat. Dies wird mit einer KSR-Lizenz dokumentiert. Der Inhaber der Lizenz muss mindestens 14 16 Jahre alt sein. gültig ab sofort 4 Aufgaben 4.1 • Einsatz von Schiedsrichtern auf Bundesebene, soweit nicht vom DTTB geregelt, • Einsatz von Schiedsrichtern auf Verbandsebene, • Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von Schiedsrichtern, • Vergabe und Aberkennung von SR-Lizenzen, • Auswahl und Nominierung geeigneter VSR für die Ausbildung zum NSR, • Auswahl und Nominierung geeigneter NSR für die Ausbildung zum internationalen Schiedsrichter, sofern nicht vom DTTB anders geregelt, • Überwachung einheitlicher Regelanwendung, • Einhaltung von Abschnitt 9 (D) der Wettspielordnung des HTTV, • Kommunikation mit SR-Organisationen außerhalb des HTTV, • Turniergenehmigungen für international-, bundes-, landesbezirks- und kreisoffene Turniere und Stellungnahme zu Anträgen für international- und bundesoffene Turniere mit einem Preisgeld über 10.000,00 €, • Prüfung der von der Geschäftsstelle genehmigten Turniere • Erarbeitung von Richtlinien für die Schiedsrichterarbeit, • Durchführung von Arbeitstagungen mit den KSRW. gültig ab sofort 5 Schiedsrichter-Einsatz 5.4 Alle Schiedsrichter haben bei ihren Einsätzen die vorgeschriebene Schiedsrichterkleidung zu tragen. Diese besteht für TSR, KSR und VSR aus einer langen, schwarzen Hose, einem schwarzen langärmeligen Hemd oder vom Verband vorgeschriebenes Shirt bzw. Jacke mit dem Schiedsrichterabzeichen des Verbandes und Sportschuhen. Nationale und Internationale Schiedsrichter tragen die vom DTTB vorgeschriebene Kleidung. gültig ab sofort 5.4 Der SRA nominiert Schiedsrichter für jeweils anstehende Aufgaben als OSR, RT, SR-Einsatzleiter bzw. Schiedsrichter. Der verbindliche Einsatzplan wird auf der Homepage des HTTV veröffentlicht. Der auf der Homepage des HTTV veröffentliche Einsatzplan ist die Grundlage für die verbindliche Einsatzbewerbung. gültig ab sofort 7 Schiedsrichter Lizenzen 7.1 Teilnehmer, die einen Lehrgang zum VSR, KSR oder TSR bestanden haben und sich für eine aktive Schiedsrichtertätigkeit bereit erklären, erhalten einen SR-Ausweis. Der Ausweis ist Eigentum des HTTV und verbleibt während der aktiven Schiedsrichtertätigkeit beim Inhaber. steht dem Schiedsrichter digital zur Verfügung. Ein Lichtbild des Schiedsrichters für seinen Ausweis ist erforderlich. gültig ab sofort
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