16 plopp SPEZIAL Verabschiedete Anträge der Schiedsrichterordnung Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.03.2024 7.2 Die Schiedsrichterlizenz wird bei dem Stammverein geführt, für den die Spielberechtigung des Schiedsrichters Gültigkeit hat. Der Abschnitt B 1.1 der WO ist hierfür maßgeblich. Schiedsrichter ohne HTTV-Spielberechtigung (Spielberechtigung ruhend, gelöscht oder außerhalb Hessens) weisen ihre Zugehörigkeit zu einem Verein in Hessen durch ihre Mitgliedschaft nach. Die Mitgliedschaft ist durch diesen Verein zu bestätigen. Der Übergang der Lizenz auf einen neuen Verein ist nur zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres möglich. Der Verein ist verpflichtet, den Kontakt mit den Schiedsrichtern zu pflegen, deren Lizenzen ihm zugeordnet sind. Jede Namens- und Anschriftenänderung eines Schiedsrichters ist der HTTV Geschäftsstelle mitzuteilen. Änderungen von Anschriften und Kommunikationsverbindungen pflegt der Schiedsrichter selbst über seinen persönlichen click-TT Account. gültig ab sofort 7.3.1 Der Schiedsrichter hat am Tag der Fortbildung seine innerhalb der letzten zwei Spielzeiten geleisteten Einsätze auf dem offiziellen Formblatt des SRA anzugeben. Die Einsätze des Schiedsrichters werden digital erfasst und stehen für die jeweiligen Spielzeiten als Einsatznachweis zur Verfügung. Kann der Schiedsrichter den erforderlichen Nachweis auf Anforderung die erforderlichen Einsätze nicht erbringen nachweisen, wird die Teilnahme an der Fortbildung im Sinne von SRO 7.3 nicht anerkannt. gültig ab sofort 7.5 ... Der Schiedsrichter kann seine aktive Lizenz bis maximal drei Jahre ruhen lassen. Der Schiedsrichter hat dies dem Schiedsrichterausschuss und seinem Verein frühestmöglich, spätestens bei Eintritt in die Ruhephase, unter Nennung des Zeitraumes mitzuteilen. Eine ruhende Lizenz ist keinem Verein zugeordnet. Eine ruhende Lizenz kann nur durch eine entsprechende Bildungsmaßnahme unter Angabe von Einsatznominierungen für 1 Jahr reaktiviert werden. Ein Schiedsrichter, der das 60. Lebensjahr vollendet und mindestens 20 Jahre aktiv Einsätze geleistet hat, kann auf eigenen Wunsch von seinen Pflichten entbunden werden (Emeritus). Seine Lizenz ist keinem Verein zuzuordnen. gültig ab sofort 7.6 Der SRA ist berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen oder eine SR-Lizenz mit der Auflage einer Fortbildung vorübergehend außer Kraft zu setzen oder abzuerkennen. Beispielhafte Gründe dafür können sein: • Fehlende Bereitschaft Schiedsrichtereinsätze gemäß SRO 7.3 zu erfüllen, • wiederholtes, grob fehlerhaftes oder inkompetentes Auftreten als SR in allen Funktionen, • Verhalten, welches das Ansehen der Schiedsrichter, des HTTV oder des Tischtennissportes schädigt; • Abrechnungsbetrug; • Teilnahme als Spieler während eines Einsatzes als OSR, SRE, RT oder SR am selben Veranstaltungstag (SRO 5.4 ist zu beachten); • wiederholtes Tragen falscher oder fehlerhafter SR-Kleidung; • Konsum alkoholhaltiger Getränke während der Einsatzzeit; • beleidigendes oder verletzendes Verhalten gegenüber Spielern, Zuschauern oder Offiziellen; • wiederholter Verstoß gegen SRO 5.7; • Coaching von Spielern; • Wahrnehmung von SR-Aufgaben durch den OSR; • falsche Angaben bezüglich der Einsatzstatistik zur Lizenzverlängerung in oder zu offiziellen Dokumenten (z.B. OSR- Bericht, SR-Ausweis). gültig ab sofort 7.9 Nach Erlöschen der Lizenz hat der SR die bei Bildungsmaßnahmen erhaltenen Materialien nebst der SR-Lizenz in Papierform innerhalb von 6 Monaten vollständig an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Liegen der Geschäftsstelle nach diesem Zeitraum die Materialien nicht vor, wird der zuletzt aktuell in der Lizenz geführte Verein zu einem Materialkostenbeitrag herangezogen, der vom VP-Finanzen jährlich neu festgelegt wird. gültig ab 01.07.2024 Verabschiedete Anträge der Strafordnung Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.03.2024 3 Strafen Tabelle zu 3 SO Erwachsene Kreisebene Erwachsene Bezirksebene Erwachsene Verbandsebene Nachwuchs Kreisebene Nachwuchs Bezirksebene Nachwuchs Verbandsebene WO I 5.2 und I 5.3.4 fehlender Mannschaftsmeldebogen, nicht vorgelegte Bescheinigung über die Spielberechtigung bzw. Identität, nicht vorhandene PIN je Spieler 5,- € je Spieler 10,- € je Spieler 10,- € je Spieler 15,- € gültig ab 01.07.2024
Verabschiedeter Antrag der Durchführungsbestimmungen Mannschaftsmeisterschaften der Seniorenklassen Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.03.2024 plopp SPEZIAL 17 Die Bezirke und der HTTV führen jährlich zur Ermittlung seiner Meister in den Seniorenklassen Mannschaftsmeisterschaften durch. 1 Ausrichter/Durchführer Die Bezirke führen die Mannschaftsmeisterschaften der Seniorenklassen in einer Seniorenrunde (Einfachrunde), getrennt nach Altersklassen durch. Der HTTV beauftragt jeweils einen Bezirk mit der Durchführung der Hessischen Mannschaftsmeisterschaften der Senioren. Bei Fortbestand der bei dem Ausrichter liegenden Verantwortung für einen organisatorisch und spieltechnisch reibungslosen Ablauf kann dieser eine Unterorganisation und/ oder Verein seines Bereichs mit der Durchführung beauftragen. Einzelheiten der Organisation und des Veranstaltungsablaufs werden zwischen Ausrichter und Durchführer sowie dem zuständigen Ressortleiter Seniorensport des HTTV festgelegt. 2 Konkurrenzen/Teilnehmerkreis Die Mannschaftsmeisterschaften werden in folgenden Altersklassen ausgespielt: 9.2.1 Senioren-Seniorinnen Ü 40, 9.2.2 Senioren-Seniorinnen Ü 50, 9.2.3 Senioren-Seniorinnen Ü 60, 9.2.4 Senioren-Seniorinnen Ü 70. 3 Startberechtigung und Quotenverteilung Auf Bezirksebene sind Seniorinnen-/Seniorenmannschaften der Vereine für die entsprechenden Altersklassen startberechtigt. Auf Verbandsebene ist je eine Siegermannschaft (oder deren Nachrücker) aller Bezirke startberechtigt. 3.1 Allgemeine Festlegung zur Startberechtigung Seniorenmannschaften können aus Spielerinnen/Spielern verschiedener Mannschaften eines Vereins gebildet werden. Sie müssen die Spielberechtigung für eine Seniorenmannschaft ihres Vereins besitzen. Die Spielberechtigung ist durch die genehmigte Mannschaftsaufstellung der Seniorenmannschaften nachzuweisen. 3.2 Meldungen/Startberechtigung 3.2.1 Die Bezirke melden die Bezirksmannschaftsmeister sowie ggf. eine als Ersatz zur Verfügung stehende Mannschaft für die einzelnen Konkurrenzen (Ü40 / Ü50 / Ü60 /Ü70, Damen und Herren) unter Angabe des Vereinsnamens an den Ressortleiter Seniorensport. 3.2.2 Bei Absage einer Mannschaft bis zum Meldetermin der Hessischen Mannschaftsmeisterschaft wird die entsprechende Ersatzmannschaft verständigt. Fällt diese ebenfalls aus, kann der Ressortleiter Seniorensport eine Ersatzmannschaft aus einem anderen Bezirk zulassen. 3.3 Mannschaftsmeldung Die Mannschaftsmeldung der Seniorenmannschaften ist durch den jeweiligen Verein für jede Halbserie termingerecht und vollständig in click-TT vorzunehmen in der Mannschaftsmeldung eines Vereines sind alle Seniorenspieler (getrennt nach Damen und Herren) aller Altersklassen (Ü40, Ü50, Ü60 und Ü70) grundsätzlich entsprechend ihrer Spielstärke-Reihenfolge (gem, WO H 2.2. ff.) aufzuführen. Die Spielstärkenreihenfolge, unabhängig von der Altersklasse, wird mittels der vergleichbaren Quartals-TTR-Werte der jeweiligen Quartals-Tischtennis-Reihenfolge ermittelt. Für Veranstaltungen, die in der Vorrunde stattfinden, werden die QTTR-Werte vom 11.5., und für die, der Rückrunde, die Q-TTR-Werte vom 11.12. verwendet. Vereine können die Reihenfolge von Spielern frei bestimmen, wenn sich die Q- TTR-Werte zweier Spieler um nicht mehr als 35 Punkte (Toleranzwert mannschaftsintern) voneinander unterscheiden. 4 Spiel- und Austragungsmodus/Spielreihenfolge 4.1 Es gelten die Bestimmungen der Wettspielordnung. 4.2 Es wird nach dem jeweiligen Spielsystem des HTTV gespielt. – Corbillon-Cup-System (Damen) WO E 6.5, – Modifiziertes Swaythling-Cup-System (Herren) WO E 6.4.2. 4.3 Bezirksebene: Die Spiele werden innerhalb einer Einfachrunde (September-Dezember) angesetzt, hierbei sind Blockspieltage möglich. Alle Einzelspiele sind TTR-relevant und müssen in click-TT zu den in der WO festgelegten Fristen erfasst werden. Hessenebene: Das Turnier wird in einer Endrunde gespielt. Alle Einzelspiele sind TTR-relevant und müssen in click-TT zu den in der WO festgelegten Fristen erfasst werden. 4.3.1 Hessische Mannschaftsmeisterschaften: Gespielt wird in jeder Altersklasse (Seniorinnen/Senioren) mit vier Mannschaften im System „Jeder gegen Jeden“. 5 Qualifikation Die Sieger der einzelnen Altersklassen qualifizieren sich zu den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften. gültig ab 01.07.2024
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