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PLOPP Sonderausgabe 2024

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4 Satzung Antrag Nr. 1

4 Satzung Antrag Nr. 1 des Vorstands zum außerordentlichen Verbandstag 2024 Satzung Der Vorstand stellt folgenden Antrag und bittet den außerordentlichen Verbandstag zu beschließen: Neufassung der Satzung sowie Rechts- und Strafordnung als Satzungsbestandteil (siehe Anhang) Begründung: Im Verlauf der letzten Jahre hat es einige rechtliche Änderungen des Gesetzgebers gegeben, die alle in der Neufassung der Satzung berücksichtigt werden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass einige Regelungen in der alten Satzung nicht klar gefasst sind. Daraufhin wurde im Rahmen des Verbandstages 2022 festgelegt, dass sich eine Arbeitsgruppe mit einer kompletten Neufassung beschäftigt. Unter Mithilfe von Jurist und Vereinspraktiker Stefan Wagner, der seit Jahren an der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterrichtet, wurde von einer Arbeitsgruppe der Entwurf komplett neu aufgebaut. Die Ergebnisse wurden u.a. bei zwei Videokonferenzen am 21.03.24 und 25.03.24 vorgestellt und diskutiert. Die Anregungen wurden aufgenommen und teilweise umgesetzt. Große Änderungen haben sich nicht mehr ergeben. Die Rechts- und Strafordnung wird zukünftig Bestandteil der Satzung. Diese wurde zusammengefasst und in seinen Grundsätzen beibehalten, lediglich geringfügige Anpassungen wurden vorgenommen. Auf dem Verbandstag selbst wird die Neufassung der Satzung inklusive Rechts- und Strafordnung nochmals erläutert und mit den Anwesenden diskutiert. Im Rahmen der bisherigen Diskussionen wurden keine Argumente genannt, die eine Zustimmung für die Neufassung dieser grundlegenden Bestimmungen im HTTV verhindern. (Anm. Mögliche Korrekturen können nach der Eintragung beim darauffolgenden Verbandstag beantragt werden). Die beantragte Neufassung der Satzung inklusive Rechts- und Strafordnung ist ein in sich aufeinander abgestimmtes Gesamtwerk. Deshalb hat sich das Präsidium dazu entschlossen, sämtliche satzungsrelevanten Bestimmungen in einem einzigen Antrag zur Abstimmung zu stellen. Vom Finanzamt Gießen liegt eine Unbedenklichkeitserklärung aus abgabenrechtlicher Sicht vor. Für die Annahme ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmen nötig. Inkrafttreten: nach Eintragung in das Vereinsregister gez. Andreas Hain Präsident

Satzung 5 ENTWURF Neufassung Satzung Hessischer Tischtennis-Verband e.V. 28.08.2024 Gliederung I. Präambel II. Grundlagen des HTTV, Gemeinnützigkeit III. Mitgliedschaft im HTTV IV. Die Untergliederungen des HTTV V. Allgemeines zur Arbeit der Organe auf Landesebene des HTTV VI. Der Verbandstag VII. Der Beirat VIII. Präsidium und Geschäftsführer IX. Athletenvertreter XI. Schiedsgerichtsbarkeit XII. Sonstige Regelungen zum Verbandsleben XIII. Auflösung des HTTV, Vermögensbindung