8 Satzung I. Präambel Der Hessische Tischtennis-Verband e.V. wurde als Fachverband im April 1946 als freiwilliger Zusammenschluss gegründet. Der HTTV ist die von Idealismus getragene gemeinnützige Vereinigung der in Hessen zur Pflege des Tischtennissports und artverwandter Disziplinen gebildeten Vereine und Abteilungen. Wird im Text dieser Satzung oder des übrigen Vorschriftenwerks die männliche Sprachform verwendet, so dient dies allein der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit der Bestimmungen und soll nicht als Benachteiligung oder Diskriminierung anderer Geschlechter verstanden werden. Es sind unabhängig davon alle Ämter grundsätzlich mit Personen beliebigen Geschlechts besetzbar. II. Grundlagen des HTTV, Gemeinnützigkeit § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der HTTV führt den Namen Hessischer Tischtennis-Verband e.V. (nachstehend abgekürzt: HTTV) (2) Er hat seinen Sitz in Pohlheim-Watzenborn-Steinberg und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gießen unter der Vereinsregisternummer 2475 eingetragen. (3) Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. (4) Die Farben des HTTV sind rot und weiß. (5) Alle Regelungen in dieser Satzung und den Ordnungen des HTTV beziehen sich gleichermaßen auf alle Personen. § 2 Zweck des HTTV und Gemeinnützigkeit (1) Der HTTV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Der HTTV fördert den Sport, insbesondere den Tischtennissport und ist zuständig für die Durchführung und Organisation des Tischtennissports in Hessen. (3) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die sportliche Betätigung seiner Mitglieder, der Spieler sowie insbesondere der Jugend und von Freiwilligendiensten zu fördern; b) die Förderung integrativer und inklusiver Projekte und Programme seiner Mitglieder; c) den Tischtennissport in Hessen zu fördern und zu verbreiten; d) seine Mitglieder zu betreuen; e) für den Tischtennissport einzutreten und seine Interessen gegenüber dem Deutschen Tischtennis-Bund e.V. (DTTB) und dem Landessportbund Hessen e.V. (lsbh) und sonstigen sportlichen Institutionen, den staatlichen Stellen und den anderen Landesfachverbänden wahrzunehmen; f) für den Tischtennissport eine einheitliche Regelauslegung im Einklang mit den internationalen und nationalen Bestimmungen zu gewährleisten; g) mit Auswahlmannschaften an nationalen und internationalen Wettbewerben teilzunehmen und entsprechende Spiele auszutragen; h) den Spiel- und Wettkampfbetrieb in Hessen sowie andere offizielle Wettbewerbe zu veranstalten und i) den Spielbetrieb seiner Mitglieder sowie im Bereich des DTTB und auch international zu überwachen;
Satzung 9 j) die Aus- und Fortbildung von Trainern, Übungsleitern und Schiedsrichtern; k) die Förderung des Leistungs- und Breitensports; l) die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des HTTV. (4) Der HTTV ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel des HTTV dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des HTTV. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des HTTV fremd sind, oder durch unangemessen hohe Vergütung begünstigt werden. § 3 Verbandsgebiet (1) Der Tätigkeitsbereich des HTTV ist das Bundesland Hessen. (2) Mit Einverständnis der angrenzenden Landesverbände, ggf. auch des DTTB bzw. des lsbh können jedoch Sonderregelungen getroffen werden. § 4 Mitgliedschaften des HTTV (1) Der HTTV ist Mitglied a) des Landessportbundes Hessen e.V. und b) des Deutschen Tischtennis-Bundes e.V. (2) Ein Austritt aus diesen Organisationen kann nur durch den Verbandstag beschlossen werden. (3) Der HTTV kann im Rahmen seines Satzungszwecks Mitglied in weiteren Organisationen und Verbänden werden, Gesellschaftsanteile an Kapitalgesellschaften erwerben und Gesellschaften gründen. Die Entscheidung darüber trifft das Präsidium. § 5 Grundsätze, Leitlinien und Werte für die Arbeit des HTTV (1) Der HTTV bekennt sich zu einem humanistisch geprägten Menschenbild, er dient der Wahrung und Förderung der ethischen Werte im Sport und fördert das bürgerschaftliche Engagement. Er vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen. Der HTTV verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er übernimmt Verantwortung für Kinder und Jugendliche und fördert die Prävention und die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt im Sport. Er setzt sich für den unbedingten Schutz der leiblichen Integrität und personalen Würde aller Sportler ein. Eine wesentliche Leitlinie für das Handeln des HTTV ist der Grundsatz der Nachhaltigkeit in allen seinen Dimensionen – ökologisch, ökonomisch und sozial. Mit konkreten Maßnahmen soll diese Leitlinie im HTTV aktiv, nachweisbar und transparent umgesetzt werden. (2) Verstöße der Mitglieder, der Organmitglieder, der Sportler, der Funktions- und Lizenzinhaber des HTTV gegen diese Grundsätze und Werte können durch den HTTV im Rahmen der Regelungen dieser Satzung sanktioniert werden. (3) Doping ist sowohl bei allen Wettkämpfen vor und während der Spielaustragung als auch außerhalb des Wettkampfes verboten. Alle Ausführungen zum Doping sind in der Anti-Doping- Ordnung des DTTB festgeschrieben. Der HTTV erkennt die Anti-Doping-Ordnung des DTTB, die ihrerseits Bestandteil der Satzung des DTTB ist, als Bestandteil seiner Satzung an und unterwirft sich für seine Mitglieder den Ausführungs- und Strafbestimmungen in der Satzung und den Ordnungen des DTTB gemäß Veröffentlichung auf der Homepage des DTTB.
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